Ü-Zeichen

In der europäischen Bauproduktenverordnung (CPR) sind grundsätzliche Anforderungen zu Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz beschrieben. Diese wurden durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in den Grundsätzen für die gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten, insbesondere hinsichtlich der Emissionen, konkretisiert.
So benötigen aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes ein Ü-Zeichen auf der Grundlage einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ)
·         elastische, textile und Laminat Bodenbeläge (EN 14041)
·         Holzfussböden und Parkett (EN 14342)
·         Parkettklebstoff und Parkettbestimmungen
·         Bodenbelagskleber und  Verlegeunterlagen für Parkett & Laminate
·         dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten HPL (EN 438-7)
·         sowie Wandbeläge seit dem 1. Januar 2014