Fertigparkett

Der natürliche Bewegungsdrang wird mit dem mehrschichtigen Aufbau vermindert, indem bei der Produktion Hölzer entgegengesetzt zueinander verklebt werden. So schafft der Aufbau zusammen mit den Jahresringen bzw. mit dem Sperrholz der Mittellage und der starken Feder höchste Formstabilität und Fugendichte. Mehrschichtparkettböden benötigen im Vergleich zu Massivdielen weniger Hartholz. Säge- und Hobelspäne sind ein natürliches Bioprodukt, das vollständig im Heizsystem der Werke für die Trockenöfen, Wasser und Brennstoffpellets verwendet wird.
Als Zweischichtparkett versteht man Parkett, welches als erste (obere) Schicht die sichtbare Deckschicht und als zweite Schicht das Trägermaterial beinhaltet. Diese zwei Schichten sind miteinander mit Holzleim oder einem Schmelzkleber verbunden. Zweischichtparkett gibt es in den verschiedensten Dimensionen vom Riemen/Langriemen bis zu den Landhausdielen.
Der Vorteil dieser Parkettart ist, dass sie zumeist mit fertiger Oberfläche (d.h. lackiert oder geölt) verlegt wird und die Oberflächenbearbeitung vor Ort erspart bleibt. Vollflächig verklebt eignet es sich auch für eine Fußbodenheizung.
Das Patent für das Mehrschichtparkett stammt aus dem Jahr 1939 von Johann Kähr (Lamellenplatte). 1941 führte das Unternehmen Kährs das weltweit erste "Fertigparkett" ein. Es hat aufgrund seines 3-schichtigen Aufbaus eine höhere Verwerfungsfestigkeit und kann deshalb auch lose, ohne vollflächige Verklebung, oft in einem Klick-System auf eine Trittschallunterlagsmatte verlegt werden.
Die sichtbare Oberflächenschicht aus der jeweils prägenden Holzart ist 2 bis 4 mm dick und auf einer oder mehreren Trägerschichten aus Nadelholz oder auf eine Trägerplatte aus Holzwerkstoff geklebt. Die Lebensdauer von schwimmend verlegtem Mehrschichtparkett ist aufgrund seiner laufenden mechanischen Belastung nicht so hoch wie bei verklebtem Parkett, weil die Kippbewegungen bei den Fugen mit der Zeit zum Eindringen von Wasser führen können.

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