Prüf-Kennzeichen

Seit dem 1. Januar 2007 müssen Bodenbeläge in Europa über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Diese Kennzeichnung basiert auf der europäischen Bauprodukterichtlinie 89/106/CE. Darin werden wesentliche sicherheitsrelevante Anforderungen an Bauwerke definiert. Die Hersteller müssen die Übereinstimmung ihrer Produkte durch eine Konformitätserklärung bestätigen. Gekennzeichnet werden die Produkte durch das CE-Zeichen auf der Verpackung sowie weitergehende Informationen in produktebegleitenden Unterlagen wie z.B. Produktedatenblättern oder auf Handmustern.
 
Europäische Klassifizierung der Einsatzbereiche (EN 685)
Der Grad der Beanspruchung d.h. die Strapazierfähigkeit wird in Piktogrammen ausgedrückt. In direkter Beziehung zur Beanspruchungsintensität stehen die Einsatzbereiche. Diese werden grundsätzlich in Wohn- & Objektbereiche unterschieden. Innerhalb der Bereiche drückt sich der Grad der Beanspruchung mit relativ hohem Beanspruchungswert auch für alle Bereiche mit geringeren Ansprüchen empfohlen werden.